Montag, 17. November 2014

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und weiteren Flexibilisierung der Elternzeit verabschiedet

Der Bundestag hat am 7.11.2014 das „Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, vgl. BT-Drs. 18/2583, 18/2625 i. d. F. der Beschlussempfehlung des Familienausschusses BT-Drs. 18/3086 (zum Kabinettsbeschluss vgl. DStR-Kompakt H. 24/2014, S. XI f.). Eltern, die in Zukunft im Elterngeld Teilzeit arbeiten, bekommen künftig doppelt so lange Elterngeld Plus. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld-Plus-Monate. Für Elternpaare, die sich gemeinsam um das Kind kümmern und beide parallel zwischen 25 und 30 Stunden erwerbstätig sind, soll es darüber hinaus einen Partnerschaftsbonus geben, der aus vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten je Elternteil besteht. Alleinerziehende sollen das Elterngeld Plus im gleichen Maße allein nutzen können wie Paare. Eltern können zukünftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes: 1.1.2015.


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